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Germany - Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige als Werkvertrag

Literaturhinweis zur Fachpublikation von Dr. Ingemar Kartheuser in IT-Rechts-Berater (ITRB) 2018, 127 Urteilsanmerkung zu BGH v. 22.03.2018 VII ZR 71/17 Verträge über die Platzierung elektronischer Werbeanzeigen im Internet sind als Werkvertrag zu qualifizieren. Eine Regelung über die Werbewirksamkeit solcher Werbeanzeigen gehört indes grundsätzlich nicht zum wesentlichen Vertragsinhalt.