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Germany - Wenn Nichtstun nicht genug ist - Der Rückruf als Teil der Unterlassungspflicht im gewerblichen Rechtsschutz

Fachpublikation von Dr. Bolko Ehlgen und Dr. Daniel Rosentreter in IntellectualProperty 2/2018 In seiner neueren Rechtsprechung erweitert der I. Zivilsenat des BGH die Unterlassungspflicht im gewerblichen Rechtsschutz dahingehend, dass sie regelmäßig auch eine Pflicht zum Rückruf umfasst. Der Beitrag fasst diese Entwicklung zusammen und stellt die praktischen Erwägungen dar, die sich daraus für Unterlassungsschuldner und -gläubiger ergeben. Hier finden Sie den Volltext des Artikels.