Germany - Anmerkung zu BGH Urteil vom 21112017 II ZR 18015 Einheitlicher Streitgegenstand bei Kombi
Germany - Anmerkung zu BGH, Urteil vom 21.11.2017 – II ZR 180/15: Einheitlicher Streitgegenstand bei Kombination von Prospekthaftung im weiteren Sinne mit deliktischen Anspruchsgrundlagen
Literaturhinweis zur Fachpublikation von Dr. Christian Schmitt in Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht Kurzkommentare (EWiR) 9/2018, 263
Christian Schmitt bespricht in seiner Anmerkung ein Urteil, in dem sich der BGH im Kontext der Bestimmheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Bestimmung des Streitgegenstands bei Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit fehlerhaften Emissionsprospekten geäußert hat. Danach betreffen Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, §
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