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Germany - Berechnung der Schwellenwerte zur Mitbestimmung unter Berücksichtigung nur der Arbeitnehmer im Inland

Literaturhinweis zur Fachpublikation von Philipp Hardung und Erkan Kahraman in Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht Kurzkommentare (EWiR) 10/2018, 299 Urteilsanmerkung zu LG Hamburg, Beschl. v. 06.02.2018 – 403 HKO 130/17 Für die Berechnung der im MitbestG in § 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 7 Abs. 1 geregelten Schwellenwerte ist allein die Anzahl der im Inland beschäftigten Arbeitnehmer maßgeblich.