Germany - Unangemessene Datenverarbeitung durch Facebook
Germany - Unangemessene Datenverarbeitung durch Facebook
Literaturhinweis zur Urteilsanmerkung von Dr. Ingemar Kartheuser in IT-Rechts-Berater (ITRB) 2019, 112.
Das soziale Netzwerk Facebook sammelte innerhalb und außerhalb seiner Internetseite personenbezogene Daten über seine Nutzer, etwa auf anderen Webseiten, bei Diensten und in Apps seiner Konzerngesellschaften (etwa WhatsApp oder Instagram) sowie auf Drittseiten und -anwendungen, in die Tools wie der „Gefällt mir“-Button eingebunden waren. Diese Daten führte Facebook in seinem Gesamtdatenbesta
Möchten Sie weiterlesen?
Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich kostenlos, um auf diesen und weitere Inhalte des Knowledge Portals zuzugreifen. Wenn Sie in der vorherigen Version unseres Knowledge Portals registriert waren, müssen Sie sich erneut registrieren, um Zugang zu unseren Inhalten zu erhalten.
Sie haben sich bereits registriert? Melden Sie sich an, um weiterzulesen.
Sie haben sich noch nicht registriert? Erstellen Sie ein kostenloses Nutzerkonto, um auf diesen und weitere Inhalte zuzugreifen.
Bitte geben Sie die E-Mail-Adresse ein, die Sie bei der Registrierung hinterlegt haben. Wir werden Ihnen über diese E-Mail-Adresse mitteilen , wie Sie Ihr Passwort zurücksetzen können.
Schließen ×
Schließen ×
Anmelden
Auch wenn Sie bereits in der vorherigen Version unseres Knowledge Portals registriert waren, müssen Sie sich erneut registrieren, um Zugang zu unseren Inhalten zu erhalten.