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Germany - Unangemessene Datenverarbeitung durch Facebook

Literaturhinweis zur Urteilsanmerkung von Dr. Ingemar Kartheuser in IT-Rechts-Berater (ITRB) 2019, 112. Das soziale Netzwerk Facebook sammelte innerhalb und außerhalb seiner Internetseite personenbezogene Daten über seine Nutzer, etwa auf anderen Webseiten, bei Diensten und in Apps seiner Konzerngesellschaften (etwa WhatsApp oder Instagram) sowie auf Drittseiten und -anwendungen, in die Tools wie der „Gefällt mir“-Button eingebunden waren. Diese Daten führte Facebook in seinem Gesamtdatenbesta