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Germany – Kein Anscheinsbeweis bei Quoten- und Kundenschutzkartell für Schadenseintritt oder Kartellbefangenheit einzelner Aufträge („Schienenkartell“)

Literaturhinweis zur Entscheidungsbesprechung von Dr. Rupert Bellinghausen und Dr. Julia Grothaus in Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2019, 253. Der BGH hat kürzlich entschieden, dass bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell die Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis weder hinsichtlich des Eintritts eines Schadens noch hinsichtlich der Kartellbefangenheit einzelner Aufträge erfüllt sind. Rupert Bellinghausen und Julia Grothaus besprechen diese für das Kartellschadensersatzrecht g