Offengelegt sind Informationen in Due Diligence nur, wenn Käufer sie erwartbar zur Kenntnis nehmen
Authors:
Andreas Müller, Fabian Liepe
Offengelegt sind Informationen in Due Diligence nur, wenn Käufer sie erwartbar zur Kenntnis nehmen
Der BGH hat am 15. September 2023 (Az. V ZR 77/22) entschieden, dass die Offenlegung relevanter Informationen in einem virtuellen Datenraum im Rahmen einer Due Diligence erst haftungsausschließend wirkt, wenn der Verkäufer die berechtigte Erwartung haben konnte, dass der Käufer noch vor Vertragsschluss Kenntnis der relevanten Informationen erlangt.
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