Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)
Welche Erleichterungen kommen im Gesellschaftsrecht?
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) soll auch das Gesellschaftsrecht von unnötigen Formalien befreien und so den Zeit- und Kostenaufwand für Unternehmen reduzieren.