Bundeshaushalt 2025 / Wachstumsinitiative
Im Rahmen ihrer Einigung auf den Bundeshaushalt 2025 plant die Bundesregierung mit ihrem Maßnahmenpaket zur Wachstumsinitiative weitere steuerliche Entlastungen. Neben dem Abbau der kalten Progression, der Verbesserung von Abschreibungsbedingungen, der Erweiterung der Forschungszulage sowie der Förderung von E-Mobilität sind u.a. beabsichtigt:
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von VC-Investments. Vorgesehen sind insbesondere Anpassungen bei der Besteuerung von:
- Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, und damit auch in VC-Fonds
- Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese reinvestiert werden („Roll-over“)
Steuerliche Begünstigung der Arbeitsaufnahme in Deutschland:
- Die Bundesregierung plant steuerliche Anreize für ausländische Fachkräfte, um die Arbeitsaufnahme in Deutschland attraktiver zu gestalten. Dies könne z.B. durch Einführung einer Steuerfreistellung von 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttoarbeitslohn in den ersten drei Jahren für neu zugewanderte Arbeitskräfte erfolgen.
Vereinfachung des Steuerrechts:
- Sowohl für Steuerpflichtige als auch für die Verwaltung sollen der Aufwand reduziert, das Steuerrecht vereinfacht und der digitale Zugang zum Steuerrecht erleichtert werden. Die Bundesregierung plant, die noch im Juli erwarteten Vorschläge der Experten-Kommissionen „Vereinfachte Unternehmenssteuer“ und „Bürgernahe Einkommensteuer“ zu prüfen.
Weitere Einzelheiten zu den Maßnahmen finden hier.
Die Bundesregierung möchte eine schnelle Umsetzung. Wann und inwieweit die Maßnahmen tatsächlich Eingang in Gesetzesvorhaben finden, bleibt abzuwarten.