Regierungsbruch stoppt Abschluss vieler Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode
Am 06.11.2024 bat Bundeskanzler Olaf Scholz den Bundespräsidenten, Finanzminister Christian Lindner aus der Bundesregierung zu entlassen. Nach dem Scheitern der Ampelkoalition regieren SPD und Grüne nun mit einer Minderheitsregierung bis zur Auflösung des Bundestages. Der Bundeskanzler signalisiert Gesprächsbereitschaft die Vertrauensfrage zeitnah zu stellen. Der genaue Termin steht momentan jedoch noch zur Diskussion. Zuvor sollen wichtige Gesetze zum Abschluss gebracht werden.
Steuerlich dürften hier das Jahressteuergesetz 2024 sowie das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 gemeint sein. Allerdings ist man bei beiden Gesetzesinitiativen bereits in den letzten Zügen. Es steht nur noch die Zustimmung des Bundesrates aus, mit der voraussichtlich am 22.11.2024 gerechnet werden kann (Einzelheiten zu den Gesetzesvorhaben können Sie Steuern Kompakt vom 21.10.2024 entnehmen). Dass in dieser Legislaturperiode neben diesen beiden Gesetzen noch weitere steuerliche Gesetzesvorhaben zum Abschluss gebracht werden können, wie z.B. das Mindeststeueranpassungsgesetz, bei dem es derzeit lediglich einen Diskussionsentwurf vom 20.08.2024 gibt (siehe hierzu Steuern Kompakt vom 26.08.2024), das Steuerfortentwicklungsgesetz, das sich noch im Stadium des Regierungsentwurfs vom 24.07.2024 befindet (siehe hierzu Steuern Kompakt vom 29.07.2024), oder auch das DAC8-Umsetzungsgesetz (siehe hierzu den vorstehenden Beitrag zum Referentenentwurf), ist eher unwahrscheinlich. Diese Gesetze würden dann unter die sogenannte Diskontinuitätsprinzip fallen und müssten in der neuen Legislaturperiode komplett neu aufgesetzt werden.