Mit dem Fondsstandortgesetz (FoStoG) soll insb. mit § 19a EStG-neu eine Regelung eingeführt werden, nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden und der jährliche Freibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG für eine solche verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von EUR 360 auf EUR 720 erhöht werden. Zudem ist vorgesehen, die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltungsleistung von Investmentfonds nach § 4 Nr. 8 Bst. h) UStG um Verwaltungsleistungen von Wagniskapitalfonds zu erweitern.
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