Da sich Regierung und Opposition im Jahr 2023 zum geplanten Wachstumschancengesetz nicht einigen konnten, wurden einzelne Regelungen kurzfristig in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz mit aufgenommen.
Das Ziel des Wachstumschancengesetzes soll es sein, die ökonomischen Folgen der multiplen Krisen, die die deutsche Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte belasten, abzumildern.
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