Das Jahressteuergesetz 2024 greift Gesetzgebungsbedarf auf, der sich u.a. aus notwendigen Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie aus Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs ergibt. Daneben besteht laut BMF ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
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