Das neue Lobbyregistergesetz
Mit Inkrafttreten des Lobbyregistergesetzes am 1. Januar 2022 sehen sich natürliche und insbesondere auch juristische Personen mit umfangreichen Eintragungs- und Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Lobbyaktivitäten konfrontiert. Der bewusst breite Anwendungsbereich des Gesetzes und die fehlenden Erfahrungswerte in Bezug auf das erstmalig eingeführte Register werden die betroffenen Unternehmen, Verbände, Agenturen und Kommunikationsdienstleister vor neue Compliance-Herausforderungen stellen.
In unserem Client Alert stellen wir das neue Gesetz und erste Compliance-Maßnahmen vor, die Unternehmen jetzt ergreifen sollten.