Steuern Kompakt - 14. Februar 2020
Newsletter Tax Germany – Highlights:
- BFH, Urteile vom 21./22.08.2019, II R 15-21/19 – Die bei Umstrukturierungen im Konzern geltende Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG ist hinsichtlich der 5-jährigen Vor- und Nachbehaltensfrist sowie des Begriffs des herrschenden Unternehmens weit auszulegen.
- BFH, Urteil vom 19.09.2019, IV R 32/16 – Der BFH stellt klar, dass § 15a EStG auf Ebene der KG anzuwenden ist, wenn diese eine Beteiligung an einer sog. Zebragesellschaft hält.