BFH, Beschluss vom 07.02.2022, II B 6/21 – Der BFH setzt für das Bestehen eines einheitlichen Erwerbsgegenstands im Grunderwerbsteuerrecht nicht zwingend voraus, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags ein rechtswirksames und damit verbindliches Angebot zum Abschluss eines Bauvertrags vorlag, und bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung +++ Globale Mindestbesteuerung (Pillar Two) – Keine Einigung über die Einführung der Mindeststeuer +++ Globale Steuerreform (Pillar One) – OECD legt Diskussionsentwurf für den Anwendungsbereich des Amount A vor
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