BFH – Für die Inanspruchnahme des gewst. Bankenprivilegs ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen mit Bankgeschäften höhere Gewinne erzielt als mit sonstigen Geschäften, sondern vielmehr maßgeblich, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen +++ Unternehmensgrößenklassen – Bundestag beschließt die Anhebung der Schwellenwerte bei Bilanzierung und Rechnungslegung +++ LL Webinar – Webinar zum Thema „Brennpunkte bei der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem neuen AStG-Erlass“ am 12.03.2024
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