BFH – Wechsel von Freistellungs- zur Anrechnungsmethode nach § 20 Abs. 2 AStG nur bei Mehrheitsbeteiligung an ausländischer Personengesellschaft +++ BFH – Nach Ansicht des BFH bestehen keine verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Höhe von Säumniszuschlägen (auch für die Zeit nach dem 31.12.2018) sowie keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention +++ LL Webinar – Wir laden Sie zu unserem Webinar „Grunderwerbsteuer – aktuelle Entwicklungen für die Immobilienwirtschaft“ am 04.06.2025 ein
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