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Eingabehilfen

Author: Heike Glaser

Steuern Kompakt - 29. September 2025

BFH – Der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG auf eine nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 GrEStG steuerbare Anteilsvereinigung steht nicht entgegen, dass der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft nicht steuerbar war +++ BFH – Der BFH urteilt zur Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95 %-Grenze und entscheidet, dass die Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG nicht voraussetzt, dass der vorausgegangene Erwerbsvorgang selbst steuerbar war.