Brennpunkte bei der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem neuen AStG-Erlass

Steuern Kompakt

Mit dem neuen AStG-Erlass hat das BMF seine Auslegung der reformierten gesetzlichen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung veröffentlicht. Von besonderer Relevanz ist die Auffassung des BMF zum Aktivkatalog, zum Beherrschungskonzept und Motivtest sowie zur Ermittlung der Niedrigbesteuerung. Darüber hinaus ist das Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zum InvStG und die Steueranrechnung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Bedeutung.

Im Rahmen unserer Veranstaltungen haben wir mit Franz Hruschka, Finanzamt München, aktuelle Fälle aus der Unternehmenspraxis diskutiert.

Referenten:
Franz Hruschka, Leitender Regierungsdirektor, Finanzamt München
Dr. Rainer Stadler, Partner
Dr. Julian Böhmer, Counsel
Marius Ludwig, Managing Associate