Compliance Kompakt

Die Novelle zum Lobbyregistergesetz – ein Überblick über die wichtigsten Änderungen

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Gut zwei Jahre nach Inkrafttreten des Lobbyregistergesetzes im Jahr 2022 gilt seit 1. März 2024 eine neue, umfangreich nachgeschärfte und erweiterte Fassung des Gesetzes. Bereits eingetragene Unternehmen, Verbände, Agenturen, Kommunikationsdienstleister und natürliche Personen werden erneut vor Compliance-Herausforderungen gestellt: Vorhandene Registereinträge müssen in einer Übergangsphase bis einschließlich 30. Juni 2024 sämtlich ergänzt und aktualisiert werden. Zudem wurde der Anwendungsbereich erweitert und bringt für einige Unternehmen eine erstmalige Registrierungspflicht innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2024 mit sich.

In unserem Webinar haben wir insbesondere die folgenden Aspekte beleuchtet:

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Besteht nun eine erstmalige Eintragungspflicht?
  • Update sämtlicher bestehender Einträge: „Migration“ auf die neue Gesetzeslage 2024
  • Welche Überprüfungs- und Aktualisierungspflichten sind nun zu beachten?
  • Welche Compliance-Maßnahmen sollten Unternehmen umgehend ergreifen?

Referenten: 
Dr. Kerstin Wilhelm, Partnerin, Co-Head of Crisis Management & Compliance
Maike Michels, Managing Associate, Litigation, Arbitration & Investigations